skip to content

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Allen unseren Angeboten und sonstigen Erklärungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde. Sondervereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen der Käufer haben keine Gültigkeit, selbst dann nicht, wenn die Käufer eigene Einkaufsbedingungen vorschreiben und wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

II. Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Femon betrachtet schriftliche Aufträge als bindendes Angebot und behält sich vor, durch Lieferung oder Auftragsbestätigung das Angebot anzunehmen.

2. Die Möglichkeit des Zwischenverkaufs bleibt hiervon unberührt.

III. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers ab Werk, zuzüglich Transportversicherung.

2. Wird der Transport der Ware aus einem Grund, den der Besteller zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers die Ware einzulagern und sie als geliefert in Rechnung zu stellen.

3. Liefertermine und -fristen sind nur gültig, wenn sie von Femon Parts schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bei Ablauf der Leistungsgegenstand versandfertig im Werk bereitsteht. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Femon  liefert im Sinn dieser Vereinbarung fristgerecht, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt im eigenen Betrieb, sowie bei Zulieferern oder durch behördliche Maßnahmen verzögert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so ist Femon berechtigt zum nächstmöglichen Termin zu liefern oder teilweise zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Zum Zukauf fremder Ersatzware sind wir in keinem Fall verpflichtet. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Femon zuvor eine ausreichende Nachlieferungsfrist gesetzt hat. Die Nachfrist beträgt 6 Wochen ab Zugang des Schreibens, mit dem der Femon eine Nachfrist gesetzt wurde. Dieses Schreiben muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

5. Die Femon ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, wenn über das Vermögen des Empfängers die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt wurde sowie bei drohender Zahlungsunfähigkeit, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gefährdet erscheinen lassen.

IV. Transportschäden und Beanstandungen

1. Die Garantieleistungen werden für den Zeitraum von 12 Monaten ab dem Verkaufstag gewährt.

2. Der Käufer hat äußerlich erkennbare Transportschäden unmittelbar bei Erhalt der Ware zu rügen und vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen.

3. Ungeachtet der Ziffer 2 sind jedwede Schäden und Mängel spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber der Femon schriftlich zu melden. Dem Besteller obliegt insoweit eine umfangreiche Prüfungspflicht, bezogen auf die gelieferte Ware. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Schadensmeldungen oder Mängelrügen braucht die Femon nicht mehr gegen sich gelten zu lassen.

4. Die Femon ist berechtigt, bei jedweden Reklamationen zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt zu wählen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Der Besteller verpflichtet sich, sofern er von einem Dritten im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen wird, die Femon hiervon unverzüglich zu informieren, sämtlichen Schriftverkehr der Femon vorzulegen und im Falle eines Prozesses die Femon über den Prozessverlauf durch Vorlage des entsprechenden Schriftverkehres auf dem Laufenden zu halten. Verstößt der Besteller hiergegen, ist ein Rückgriffsanspruch gegenüber Femon durch den Besteller für den Fall, dass er von einem Dritten auf Gewährleistungen in Anspruch genommen wird, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Produkthaftpflicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf den Warenwert bei Gefahrenübergang beschränkt.

5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Produktbeschreibungen der Femon über die gelieferten Waren reine Empfehlungen und Ratschläge darstellen und Rechtsansprüche hieraus nicht hergeleitet werden können. Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der Femon.

V. Zahlung

1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk inklusiv der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine nach Vereinbarung des Preises eintretende Änderung der auf die Ware erhobenen öffentlichen Abgaben berechtigt uns zur entsprechenden Anpassung des Preises. Ändern sich nachträglich in einer bei der Vereinbarung des Preises nicht vorhergesehenen Weise die Gestehungskosten der Waren in nicht unerheblichem Umfang, so können wir verlangen, dass über den Preis neu verhandelt wird; kommt keine Einigung zustande, sind wir berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.

2. Lieferung erfolgt gegen Vorkasse.

3. Für ein Zahlungsziel bedarf es jeweils besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Zahlungen sind bar und ohne jeden Abzug zu leisten. Als Zahlung gilt der Tag, an dem wir über die

Zahlung verfügen können. Wenn Skonto vereinbart wurde, so wird dieser nur gewährt, wenn die Zahlung in bar innerhalb der vereinbarten Frist für uns verfügbar ist und wenn alle älteren Forderungen bereits bezahlt sind.

5. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie werden gegebenenfalls nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechselkosten trägt der Besteller.

6. Bei Übernahme von Wechseln keine Gewähr für rechtzeitige Vorzeigung und für Protest.

7. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe der uns bei Kreditaufnahme in Rechnung gestellten Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 2% über dem Leitzinssatz der Europäischen

Zentralbank.

8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der zur Rechnung gehörenden Forderungen der Femon gegen den Käufer deren Eigentum. Dieser Vorbehalt wird unabhängig von landesspezifischen Abweichungen erhoben. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hierdurch seine Forderung aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

9. Pfändungen oder sonstige Eingriffe hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen. Alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederherbeischaffung der Ware aufgewendet werden müssen, gehen zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

VI. Zahlungsverzug

1. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, so steht uns das Recht zu, für noch offene Lieferungen, soweit sie aus anderen Geschäften stammen, Vorauszahlungen zu verlangen oder bezüglich der noch offenen Menge ohne Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten.

2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

VII. Rücknahmebedingungen

Erhaltene Ware können innerhalb 14 Tage nach Erhalt retourniert werden. Zahlung vom Ware inkl. Versandkosten wird innerhalb 7 Tagen nach Erhalt retournierte Ware zuruck zahlt. Versandkosten retournierte Ware sind für Rechnung Kaufer.

VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Für das gesamte Vertragsverhältnis und die sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

Up